Honorar

Alle angebotenen Leistungen im Rahmen der Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz werden bei entsprechenden Verträgen von den privaten Krankenkassen bezahlt (Leistung 19.2 nach HPG) Außerdem können gesetzlich Versicherte eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker, die die Leistungsnummer 19.2 beinhaltet abschließen, die die Leistungen sogar zu 100% bezahlt (wir können Ihnen unseren örtlichen Versicherungsmakler für entsprechende Angebote empfehlen). Für anonyme Behandlungen oder bei fehlenden Versicherungen sollten die Leistungen selbst bezahlt werden.


 


 

 

 

 

 

 

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