Alkoholabhängigkeit

Nach WHO ist die Alkoholabhängigkeit eine chronische Verhaltensstörung, bei der Alkohol in einem Ausmaß konsumiert wird, das über das sozial verträgliche, für Individuum oder Gesellschaft ungefährliche und unschädliche Maß hinausgeht und die Gesundheit und die soziale Eingliederung in Familie und Arbeitswelt stört.


Wenn mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllt sind, ist es Abhängigkeit:


  • starker Wunsch oder Zwang, Alkohol zu konsumieren bei gleichzeitiger Unfähigkeit zur Abstinenz
  • vegetative Entzugssymptomatik bei Trinkpausen (Zittern, Schwitzen, innere Ruhe, Schlafstörungen, Blutdruck- und Pulsanstieg)
  • Toleranzentwicklung (immer größere Mengen werden für die gleiche Wirkung benötigt)
  • Kontrollverlust: Damit ist insbesondere die Unfähigkeit gemeint, nach Beginn des Trinkens den Konsum auf ein vertretbares Maß zu beschränken.
  • fortgesetzter Konsum trotz bereits für den Abhängigen erkennbarer negativer Folgen
  • Vernachlässigung anderer Interessen oder Pflichten


Dagegen kann man etwas tun.


Die Alkoholabhängigkeit besteht aus einem hohen Anteil einer körperlichen und einem ebenfalls hohen Anteil einer psychischen Abhängigkeit.

Die Behandlung sollte deshalb Körper und Psyche betreffen, also sowohl aus einer medizinischen als auch einer Psychotherapie (Entwöhnung) bestehen.


Die medizinische Therapie ist die Entgiftung des Körpers unter ärztlicher Aufsicht. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle Körperreaktionen auf das Fehlen von Alkohol medizinisch beaufsichtigt werden. Unterstützend erhält der Patient eine Medikation, die den durch Alkohol geschwächten und vergifteten Körper wieder aufbaut.

Diese Behandlung kann mit Krankenkassen verrechnet werden, der Patient kann aber auch selbst bezahlen (um z.B. Risikozuschläge der privaten Krankenversicherung zu vermeiden).


Die Psychotherapie dauert fünf Wochen. Sie besteht aus jeweils zwei Hypnosepsychotherapien und einer Gesprächstherapie je Woche. 


Für die Planung sind zwei kostenlose Gespräche vorab notwendig. Diese können per Telefon, SKYPE oder FaceTime geführt werden.


Kosten (Psychotherapie): EUR 5.500,00 zzgl.Unterkunft


An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, dass alle behandelnden Ärzte und in der Psychotherapie Tätigen der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Diese schließt die Behandlung und auch den Namen des Patienten ein. Auf Wunsch kann ein Aliasname verwendet werden, der nur mir bekannt ist.


Empfehlenswert und hilfreich: die Nachsorge für die Entwöhnung!

Sie dauert fünf Tage und besteht aus zwei Hypnosepsychotherapien und einer Gesprächstherapie.

Verläuft die Entwöhnung störungsfrei, so sollte die Nachsorge ca. 1 Jahr nach der Psychotherapie erfolgen. Sollte innerhalb eines Jahres nach Ende der Entwöhnung ein Rückfall geschehen, dann sollte die Nachsorge im Anschluss an den Rückfall erfolgen.


Kosten Nachsorge: EUR 2oo,oo zzgl. Unterkunft

 

 

 

 

 

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